Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein neu konzipiertes Intensivseminar „EEG-Umlage – Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagen“ an.
In diesem werden die aktuellen Vorgaben der EEG-Umlage für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen praxisnah erklärt. Das Intensivseminar beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der EEG-Umlage und verdeutlicht die Strukturen und Begrifflichkeiten, die in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben wurden.
Formale Regelungen, Fragen zu Mess- und Schätz-Konzepten sowie die Administration der EEG-Umlage werden ebenfalls thematisiert.
Im Detail widmen sich die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) anschließend den Regelungen und erläutern anhand von Praxisbeispielen die Handhabung der EEG-Umlage-Berechnung. Dabei wird auch auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen.
Fragestellungen, die im Seminar behandelt werden
- Welche EEG-Umlage muss für welche Strommenge entrichtet werden?
- Was ist eine Eigenstromversorgung und in welchen Fällen liegt eine Versorgung Dritter vor?
- Wie müssen die Strommengen messtechnisch nachgewiesen werden?
- Wann darf ich schätzen und welche vereinfachende Mess- und Meldemöglichkeiten existieren?
- Was muss ich bei der EEG-Umlage wann an wen melden?
- Was passiert, wenn falsch gemeldet wurde?
- Wie muss man bei Nachforderungen der EEG-Umlage reagieren?
- Welche Regelungen existieren beim Einspeisemanagement?
- Was darf der Netzbetreiber beim Einspeisemanagement verlangen?
Für das EEG-Umlage-Seminar, welches am 28. November 2019 in Dresden stattfindet, stehen nur noch zwei freie Teilnehmer-Plätze zur Verfügung.
Im Frühjahr 2020 wird das EEG-Umlage-Seminar noch zwei Mal angeboten:
Am 30. Januar 2020 im Factory Hotel in Münster sowie am 04. März 2020 im Hotel Michaelis in Leipzig.