Welche Kommune mit PV- und BHKW-Anlage denkt z. B. daran, die EEG-Umlage für den an Baufirmen vor Ort gelieferten Baustrom an den Übertragungsnetzbetreiber zu melden und abzurechnen? Welcher Zweifamilienhausbesitzer denkt darüber nach, dass ggf. die Lieferung des Stroms aus seiner PV- oder BHKW-Anlage an die Familie der Tochter zu 100% EEG-Umlagepflichtig ist? Welche Unternehmensgründerin bedenkt, dass die vermeintliche Nutzung des selbst produzierten Stroms in geleasten Computer schon den Sachverhalt einer Drittbelieferung mit 100%-iger EEG-Umlagepflicht beinhalten kann?
In der Praxis erlebt man immer wieder Probleme bei der Einschätzung und der Administration der EEG-Umlagepflichten. Beginnend von einfachen Fehlern wie das Vergessen einer Meldepflicht bis zu Fehleinschätzung der gesetzlichen Vorgaben.
All dies sind Fehler, die meist sehr teuer werden. Hinzu kommen neue Vorgaben betreffend der zukünftigen Stromabgrenzung und den hierfür erforderlichen Messkonzepten – denn Schätzen lässt das EEG bei der EEG-Umlage nicht (mehr) zu.
Intensivseminare zu EEG-Umlage
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten aus diesem Grund ein Intensivseminar zum Thema „EEG-Umlage - Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ an.
Innerhalb des Seminars werden die aktuellen Vorgaben der EEG-Umlage für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen praxisnah erklärt. Das Intensivseminar beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der EEG-Umlage und verdeutlicht die Strukturen und Begrifflichkeiten, die in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben wurden. Außerdem werden die Begrifflichkeiten wie Eigenversorgung praxisnah erläutert.
Im Detail widmen sich die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) anschließend den Regelungen im Detail und erläutern anhand von Praxisbeispielen die Handhabung der EEG-Umlage-Berechnung. Dabei wird auch auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen. Formale Regelungen, Fragen zu Mess- und Schätz-Konzepten sowie die Administration der EEG-Umlage werden ebenfalls im Detail erläutert.
Das nächste Intensivseminar „EEG-Umlage - Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ findet am 14. Oktober 2020 in Stuttgart statt. Weitere Termine werden am 26. November 2020 in Fulda und am 26. Januar 2021 in Köln angeboten.
EEG-Umlage als Thema der „Corona-Spezial“ Fachkonferenz
Für Betreiber von KWK-Anlagen bietet sich außerdem die Fachkonferenz „Rechtliche Rahmenbedingungen im Umbruch“ an, die am 08./09. September 2020 in Magdeburg stattfindet. Diese Fachkonferenz beschäftigt sich am ersten Tag mit dem neuen KWK-Gesetz und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Am zweiten Tag stehen das Energie- und Stromsteuergesetz sowie die EEG-Umlage im Themenfokus.
Kennzeichnend für diese „Corona-Spezial Fachkonferenz“ sind große Säle mit komfortabler Deckenhöhe mit wenigen Teilnehmenden und viel Platz.
Hygienekonzept
Die Hygienekonzepte der Veranstaltungen von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum beinhalten die jeweils aktuellen Vorgaben der Hygieneverordnungen der Bundesländer und erfolgen in Übereinstimmung mit den Hygienekonzepten der Tagungshotels.
Insgesamt 10 Punkte umfasst das Hygienekonzept und reicht von der Anmeldung/Registrierung über Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes bis hin zur Desinfektion der Mikrofone.
Bei einigen Punkten des Hygienekonzepts profitiert BHKW-Consult auch von Strukturen, die bereits in der Vergangenheit eingeführt wurden. So erfolgt bereits seit Januar 2020 eine Raumluftüberwachung der Veranstaltungen.
Für eine gute Belüftung des Veranstaltungsraumes mit ausreichender Frischluftzufuhr ist gesorgt.