Das Intensivseminar beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der EEG-Umlage und verdeutlicht die Strukturen und Begrifflichkeiten, die in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben wurden. Außerdem werden die Begrifflichkeiten wie Eigenversorgung praxisnah erläutert.
Im Detail widmen sich die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) anschließend den Regelungen im Detail und erläutern anhand von Praxisbeispielen die Handhabung der EEG-Umlage-Berechnung. Dabei wird auch auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen. Formale Regelungen, Fragen zu Mess- und Schätz-Konzepten sowie die Administration der EEG-Umlage werden ebenfalls fokussiert.
Lernziele des Seminares sind u. a.:
- Welche EEG-Umlage muss für welche Strommenge entrichtet werden?
- Was ist eine Eigenstromversorgung und in welchen Fällen liegt eine Versorgung Dritter vor?
- Was ist eine Kundenanlage?
- Wie müssen die Strommengen messtechnisch nachgewiesen werden?
- Was muss ich bei der EEG-Umlage wann an wen melden?
- Was passiert, wenn falsch gemeldet wurde?
- Wie muss man bei Nachforderungen der EEG-Umlage reagieren?
Die Online-Veranstaltung „EEG-Umlage – Bestimmungen für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ findet am 13. April 2021 statt.