Überrascht werden viele BHKW-Planer in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energie-Einsparverordnung (EnEV) stammen.
Diese beiden gesetzlichen Rahmenbedingungen (EEWärmeG und EnEV) beeinflussen aber aufgrund Ihrer Bestimmungen maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage.
Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG besonders wirtschaftlich zu erfüllen.
Aus diesem Grund bietet das auf die BHKW-Planung spezialisierte Beratungsunternehmen BHKW-Consult (http://www.bhkw-consult.de) ein Mal pro Jahr ein ganztägiges EnEV-Seminar an.
Dies findet am 23. September 2014 in Fürth statt (http://www.bhkw-konferenz.de/...).
Referent dieses EnEV-Intensivseminars ist Herr Brieden-Segler vom e&u Energiebüro in Bielefeld, der vor kurzem maßgeblich dazu beigetragen hat, die fehlerhaften Primärenergie-Berechnungen in den EnEV-Programmen zu korrigieren.