Damit ist §53a EnStG mit Wirkung vom 1.4.2012 in Kraft getreten. Durch das rückwirkende Inkrafttreten zum April 2012 ist Rechtssicherheit für die Steuererstattung beim Betrieb der betroffenen KWK-Anlagen gegeben.
Auf Anfrage wurde dem BHKW-Infozentrum gestern seitens Hauptzollamt mitgeteilt, dass die Arbeiten an der Durchführungsverordnung für das Energiesteuergesetz nahezu abgeschlossen sind und zumindest ein Erlass, der insbesondere die §53a EnStG und §53b EnStG näher erläutern wird, noch vor Ostern veröffentlicht werden soll. Das BHKW-Infozentrum rät, die Veröffentlichung dieser Erläuterungen noch abzuwarten und erst im April die Energiesteuer-Rückerstattungs-Anträge zu stellen.
Das neue Energiesteuer- und Stromsteuergesetz samt Durchführungsverordnungen werden im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz (http://www.bhkw2013.de) am 16./17. April 2013 in einem Vortrag von Rechtsanwalt Niko Liebheit (BBH) ausführlich erläutert.
Außerdem ist das Energiesteuergesetz ein wichtiges Thema im Rahmen der zweitägigen Workshops über "Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen in der Praxis", die ab Juni wieder angeboten werden (http://www.bhkw-konferenz.de).