Aufgrund ihrer Bestimmungen beeinflussen diese Gesetze maßgeblich die Auslegungsgröße einer KWK-Anlage.
Schon häufiger mussten KWK-Planungen deswegen verändert werden. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG wirtschaftlich zu erfüllen.
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten deshalb ein Intensivseminar zur Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für KWK-Anlagenbetreiber an.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik der EnEV bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren der aktuellen Energieeinsparverordnung werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen der EnEV auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt.
Außerdem gibt das Seminar einen Einblick in die zu erwartenden Veränderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Folgende Fragestellungen werden u. a. beantwortet:
- Welche Auswirkungen hat eine primärenergetische Bewertung hinsichtlich der Auslegung von Wärme- und Kälteversorgungskonzepten?
- Worin unterscheiden sich die Vorgaben von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden?
- Mit welchen Maßnahmen können die zum 01.01.2016 verschärften EnEV-Anforderungen erfüllt werden?
- Was ist bei der Modernisierung der Anlagentechnik zu beachten?
- Welche Chancen enthält die neue EnEV für einen KWK-Einsatz?
- Wie wird der Primärenergiefaktur u. a. bei einem KWK-Einsatz berechnet?
Das nächste Intensivseminar „Energieeinspar-Verordnung und EEWärmeG“ findet am 30. Januar 2020 in Münster statt.