Mit dem Klimaschutzgesetz definiert Baden-Württemberg Zielmarken für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050 und schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der dafür nötigen Maßnahmen. Begleitet wird das Gesetz von einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, das nach einer ersten freiwilligen Bürger-und Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt konkret ausgearbeitet wird.
Ziel ist es, im Vergleich zum Basisjahr 1990 die Treibhausgasemissionen bis 2020 mindestens um ein Viertel zu verringern und 2050 eine Reduktion um 90 Prozent erreicht zu haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz in Deutschland ein. Auf Landesebene verfügt bisher lediglich Nordrhein-Westfalen über ein vergleichbares Gesetz.
Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete die Vorgaben als ambitioniert und „ganz sicher nicht leicht zu erreichen“. Mit dem Klimaschutzgesetz bekomme das Ziel, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu minimieren, jedoch erstmals einen gesetzlichen Unterbau, der dafür sorge, dass Klimaaspekte künftig bei allen politischen Entscheidungen und in allen Planungsprozessen ebenso selbstverständlich mitgedacht würden, wie Naturschutz- oder Artenschutzbelange.
Neben den Reduktionszielen enthält das Klimaschutzgesetz auch Festlegungen auf konkrete Schritte zu deren Erreichung. Zentral ist dabei das geplante Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK). Das IEKK benennt für unterschiedliche Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie oder Privathaushalte konkrete Handlungsfelder zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz und soll Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden.
Als eine wichtige Maßnahme ist hierbei der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vorgesehen.
Verankert im Klimaschutzgesetz ist außerdem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz sowie ein Monitoring, also eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte beim Klimaschutz auf Landesebene.