Veränderungen im Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Neu sind unter anderem die Regelungen für Modernisierungen. Einerseits kann die Modernisierung von Mini-KWK-Anlagen mit weniger als 50 kW elektrischer Leistung wieder gefördert werden, andererseits wird zukünftig ein Nachweis einer Effizienzsteigerung gefordert.
Eine neue Leistungsklasse über 50 Kilowatt bis 100 Kilowatt wird im KWK-Gesetz festgeschrieben. KWK-Anlagen mit dieser Leistung erhalten auch KWK-Zuschläge für KWK-Strom, der nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
Das neue KWK-Gesetz sieht eine Pflicht zur Direktvermarktung des KWK-Stroms durch den KWK-Anlagenbetreiber vor, sofern die Leistung der KWK-Anlage über 100 kW beträgt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2015 enthält nun eine nach Leistung gestaffelte Übergangsregelung.
Weitere Informationen des BHKW-Infozentrums
Das BHKW-Infozentrum berichtet sowohl auf den "Aktuellen Statements" des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) als auch auf der neuen Informationsseite zum KWK-Gesetz unter http://www.kwkg2016.de über die neuen Entwicklungen bei der KWKG-Novellierung.