Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) erwartet für das zweite Quartal 2013 eine deutliche Absenkung des durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom von derzeit 4,227 Cent/kWh (1. Quartal 2013) auf rund 3,3 Cent/kWh bis 3,5 Cent/kWh (2. Quartal 2013). Dies würde einen Strompreis-Verfall von bis zu 22% bedeuten.
Wirtschaftlich problematisch wird dieser Strompreisverfall für hocheffiziente und klimaschonende KWK-Anlagen, die den KWK-Strom überwiegend einspeisen. Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz 2012) sieht bei KWK-Anlagen bis 2.000 kW elektrischer Leistung eine Strompreis-Vergütung für die eingespeiste KWK-Strommenge vor, die sich in der Höhe an dem Durchschnittspreis von Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse in Leipzig orientiert.
Primär wird der Strom aus KWK-Anlagen, die mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl betrieben werden, in den Versorgungsobjekten (Wohngebäude, Schulen, Hotels, etc.) selbst genutzt. Lediglich der Strom, der nicht intern genutzt werden kann, wird in das vorgelagerte öffentliche Stromnetz eingespeist.
"Gerade Betreiber von BHKW-Anlagen, die in Schulen und Wohngebäuden die Strom- und Wärmeversorgung übernehmen, speisen meist einen großen Teil ihrer KWK-Strommenge in das öffentliche Netz ein", so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Hierfür erhalten BHKW-Anlagen, deren Leistung bis zu 2 MW betragen, u. a. den sogenannten "üblichen Preis", der auch KWK-Index genannt wird.
Aufgrund des Strompreisverfalls des Grundlaststroms sinken die Einnahmen für KWK-Anlagen erheblich. Daraus resultieren nach Berechnungen des BHKW-Infozentrums bei KWK-Anlagen mit 50 kW, die 5.000 Stunden pro Jahr in Schulen betrieben werden und 50% des KWK-Stroms einspeisen, jährliche Mindererträge in Höhe von nahezu 1.200,- Euro. Bei großen BHKW-Motoren mit 1.000 kW Leistung, die 6.000 Stunden pro Jahr in Fernwärme-Heizkraftwerken in Betrieb sind und rund 90% des Stroms einspeisen, beträgt die jährliche Einnahmenminderung aufgrund des Strompreisverfalls fast 50.000,- Euro.
"Die Situation für Betreiber von wärmegeführten BHKW-Anlagen, die große Mengen ihres KWK-Stroms nicht im Versorgungsobjekt nutzen können, wird problematischer", so Markus Gailfuß. Bereits im Dezember 2011 hatte das BHKW-Infozentrum auf die Problemfelder im kommunalen Bereich und in der Wohnungswirtschaft hingewiesen und eine Anhebung der KWK-Zuschläge für die eingespeiste KWK-Strommenge angeregt.