Mitte Oktober 2017 wurden außerdem der Entwurf für die Änderung der Stromsteuer-Durchführungs- (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) veröffentlicht. Auch diese sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend notwendig.
Neue Intensivseminare mit zusätzlicher Diskussionszeit
Die neuen Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz vermitteln strukturiert die Grundlagen, geht aber auch intensiv auf Details ein. Dabei wird immer der Praxisbezug in den Mittelpunkt gestellt und konkrete Fälle, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgetragen werden, besprochen.
Um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können, ist die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren auf 15-25 Personen begrenzt. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können. Die neuen Seminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 beginnen daher auch bereits um 9:00 Uhr. Daraus resultieren zusätzliche 30 Minuten für konkrete Fragestellungen.
Hervorragend bewertete Seminarreihe
Die vergangenen fünf Veranstaltungen wurden von den rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,4 von 10 Punkten bewertet. 100 % der Teilnehmer würden diese Veranstaltung weiterempfehlen.