In diesem Jahr liegen drei Feiertage (1. Januar / 1. Mai / Weihnachten) auf einem Samstag oder Sonntag.
Bisher gehen Angestellte und Arbeiter in Deutschland in solchen Fällen leer aus. Diese arbeitgeberfreundliche Regelung wird gerade in Jahren, in denen viele bundesweit geltende Feiertage auf ein Wochenende fallen, in der Öffentlichkeit kritisiert. Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung werden laut. Dabei wird auf Regelungen anderer Staaten wie Belgien oder Großbritannien verwiesen.
Dass eine solche Regelung auch ohne gesetzliche Vorgaben eingeführt werden kann, zeigen seit mehreren Jahren die beiden Unternehmen BHKW-Consult und BHKW-Infozentrum im badischen Rastatt.
Besondere Urlaubsregelung in Rastatt
Angefangen hat alles vor 10 Jahren. Damals wurde bei dem badischen Unternehmen die Regelung eingeführt, dass am Geburtstag automatisch ein freier Tag gewährt wird.
Im Jahre 2019 wurde dann diese Regelung ausgeweitet. Jeder bundesweit oder in Baden-Württemberg geltende Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, generiert seitdem automatisch einen zusätzlichen Urlaubstag.
„Außerdem haben wir in Rastatt zwei neue Feiertage eingeführt, die im übrigen Baden-Württemberg (noch) keine Feiertage sind“, so Markus Gailfuß von BHKW-Consult. Die Angestellten haben nun auch am Reformationstag (31. Oktober) und Weltfrauentag (08. März) frei.
Bei diesen beiden aus anderen Bundesländern übernommenen Feiertage gelte aber die Ausgleichsregelung der gesetzlichen Feiertage (noch) nicht. „Wir brauchen ja noch Optimierungspotential für die Zukunft“ erläutert der Unternehmens-Chef.
Durch die zusätzlichen Urlaubstage bei Wochenend-Lage der Feiertage, dem freien Tag am Geburtstag und die beiden neu eingefügten Feiertage kommen pro Jahr bis zu 38 Urlaubstage für die sieben Angestellten in Rastatt zusammen.
Der heilige Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind übrigens immer frei. Dafür muss kein Urlaubstag genutzt werden.