Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.
Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?
Das neu konzipierte Intensivseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.
Herausragende Bewertungen und zusätzliche Benefits
Im Juni und August fand dieses neue Online-Seminar erstmalig statt. Die insgesamt 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerteten die beiden Veranstaltungen mit 9,2 von 10 Punkten.
Das halbtägige Online-Seminar wird durch ein Online-Vorseminar über die neuen Regelungen für neue Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ergänzt.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 5 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Zusatztermin im Dezember
Das nächste Seminar findet am 02. Oktober 2024 statt. Aufgrund des großen Interesses bieten wir am 06. Dezember 2024 eine Zusatzveranstaltung an.