Der aktuelle EEG-Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und enthält auch noch nicht die beabsichtigten Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Diese werden im Fortgang der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in dem Entwurf nachgetragen.
Außerdem ist noch keine inhaltliche Regelung zur Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthalten.
Gemäß dem derzeit dem BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) vorliegenden Zeitplan ist am 8./9. April 2014 geplant, im Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zu beschließen. Im Mai und Juni sollen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat erfolgen. Der Bundestag soll nach dem derzeitigen Zeitplan am 26./27. Juni den Gesetzesentwurf beschließen. Am 1. August 2014 soll das novellierte „EEG 2014“ in Kraft treten.
Das BHKW-Infozentrum hat die aktuell geplanten Regelungen in Bezug auf die Einbeziehung des Eigenstromverbrauchs in die EEG-Umlage auf seiner Internetseite in einer Übersicht dargestellt.