Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zentrales KWK-Förderelement
Das KWK-Gesetz stellt das zentrale Förderinstrument für hocheffiziente KWK-Anlagen dar. Mitte November 2019 wurde der Referentenentwurf zum KWKG 2020 veröffentlicht. Im Januar 2020 wurde das Kohleausstiegsgesetz mit dem neuen KWKG im Bundeskabinett verabschiedet und iam 05. März 2020 wird das neue KWKG bereits in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit einem Inkrafttreten des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2020 wird im April/Mai 2020 gerechnet.
Auch beim neuen KWK-Gesetz ermöglichen unterschiedlichen Veranstaltungen eine praxisnahe und aktuelle Weiterbildung für KWK-Fachleute und KWK-Interessierte.
Intensivseminare zum KWK-Gesetz
Die neue Intensivseminarreihe „KWKG 2020“ baut auf den Erfahrungen der erfolgreichen Seminarreihe „KWKG 2016/2017“ auf.
Das neue Intensivseminar über das KWK-Gesetz wird zwar die Regelungen des aktuellen KWKG und des KWKG 2020 in den Fokus stellen, aber auch ausführlich über die relevanten anderen Veränderungen wie das Energie- und Stromsteuergesetz, die Urteile zur Kundenanlage sowie Fördermöglichkeiten informieren.
Im ersten Halbjahr 2020 sind von März bis Juni insgesamt neun Intensivseminare „KWK-Gesetz 2020 – Neue Regelungen und Auswirkungen auf die KWK-Planung“ geplant. Diese finden bundesweit statt. Eine genaue Übersicht bietet eine interaktive Deutschlandkarte mit den Daten und Orten der KWKG-Veranstaltungen.
Ein Termin der KWKG-Intensivseminare findet in Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 in Düsseldorf statt.