Diese Gesetze beeinflussen aber aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.
Im Seminarverlauf werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.
Über die positiven Auswirkungen eines BHKW-Einsatzes auf das Ausstellen eines Energieausweises wird in einem weiteren Beitrag berichtet.
Im Rahmen des Intensivseminars werden u. a. folgende Fragestellungen beantwortet:
- Welche Auswirkungen hat eine primärenergetische Bewertung hinsichtlich der Auslegung von Wärme- und Kälteversorgungskonzepten?
- Worin unterscheiden sich die Vorgaben von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden?
- Mit welchen Maßnahmen können die GEG-Anforderungen erfüllt werden?
- Was ist bei der Modernisierung der Anlagentechnik zu beachten?
- Welche Chancen enthält das GEG für einen KWK-Einsatz?
- Wie wird der Primärenergiefaktur u. a. bei einem KWK-Einsatz berechnet?
Das erste Intensivseminar zum Thema „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ findet am 24. September 2020 in Potsdam statt.
Weitere Termine werden am 13. Oktober 2020 in Stuttgart und am 20. Oktober 2020 in Dortmund angeboten.