Die Förderung basiert auf drei Säulen
- das allgemeine Kohlendioxid-Minderungsprogramm insbesondere für kirchliche Einrichtungen, gewerblich genutzte Immobilien und Krankenhäuser
- das kommunale Programm für kommunale Einrichtungen
- das Kohlendioxid-Minderungsprogramm für Vereine.
Neben der Investition können unter bestimmten Bedingungen auch die Beratungsleistungen gefördert werden.
Mit Datum vom 11. April 2013 wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2013 neu gestartet.
Die förderfähigen Maßnahmen, die vornehmlich an der Kohlendioxid-Minderung orientierte Fördersystematik und die Förderhöhe (50 EURO pro vermiedener Tonne CO2) bleiben im Förderprogramm 2013 gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die Deckelung der Förderung bleibt prozentual je nach Programm bei 15-40% bzw. absolut bei 50.000,- Euro bis 200.000 Euro bestehen.
Gegenüber 2012 wurden jedoch einige Änderungen vorgenommen. Diese können der Meldung auf dem BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) entnommen werden.