Das neue Kohleausstiegsgesetz - und damit auch das KWK-Gesetz - trat am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft – also am Freitag, den 14. August 2020. Für einige Parapraphen des KWK-Gesetzes gelten gemäß § 35 Absatz 17 KWKG abweichende Anwendungsregelungen. So gelten die Neuregelungen einer beschränkten jährlich geförderten Vollbenutzungsstundenanzahl für alle KWK-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2020 in Dauerbetrieb genommen wurden (siehe Bericht „Begrenzung der jährlichen Förderstunden im KWK-Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten“).
Viele Veränderungen im KWK-Gesetz
Das neue KWK-Gesetz enthält zahlreiche Veränderungen, die u. a. im Bericht „Viele Neuerungen im KWK-Gesetz 2020“ sowie „Geplante Änderungen des KWKG 2020 für Mini-KWK“ aufgeführt wurden.
Ab September bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum an insgesamt 7 Terminen bundesweit Intensivseminare über die Neuregelungen des KWKG 2020 an (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltungsreihe/kwkg-2019-2020/), wobei das Präsenz-Seminar im Oktober in Stuttgart bereits ausgebucht ist.
Außerdem bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum die zweitägige Corona-Spezial Fachkonferenz über das neue KWKG, das Energie- und Stromsteuergesetz sowie die EEG-Umlage am 08./09. September in Magdeburg an. Hier können maximal 50 Personen mit ausreichend Platz in einem rund 500 Quadratmeter großen Festsaal ihr Wissen zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erweitern.