Unabhängig von der zeitlichen Verzögerung wird die Umstellung auf Smart-Meter sehr lange dauern. Erst im Jahre 2032 soll diese in Deutschland abgeschlossen sein. In Norwegen wird der Wechsel zu den intelligenten Mess- und Zählsysteme bereits im Jahre 2019 realisiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird in Deutschland noch nicht einmal die automatisierte, sternenförmige Datenkommunikation zur Verfügung stehen. Damit wird frühestens ab dem Jahre 2021 gerechnet.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Die Vorteile eines Messsystems mit Smartmetern gegenüber den heute verfügbaren leistungsregistrierenden Zählern scheinen insbesondere hinsichtlich der Kosten vorhanden. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf einen Einbau intelligenter Messsysteme bei Realisierung eines neuen Projektes aus? Welche Zähler können zusätzlich zu den Stromzählern auf das Gateway aufgeschaltet werden und wie verhält es sich bei Mieterstromkonzepten mit Zählpunkten, die nicht durch die BHKW- oder PV-Anlage mitversorgt werden?
Viele Fragestellungen offenbaren sich hinter den Regelungen, die im Messstellenbetriebsgesetz vorgegeben wurden.
Im letzten Jahr wurde mit Herrn Dr. Michael Weise als Referenten ein sehr erfolgreiches Intensivseminar zum Messstellenbetriebsgesetz realisiert. Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz am 10./11. April 2018 wird Herr Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) einen längeren Vortrag über die „Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes“ halten und dabei möglichst viele Fragestellungen aus der BHKW-Branche zum Messstellenbetriebsgesetz klären.
Weitere Informationen zum BHKW-Jahreskongress erhalten Interessierte unter http://www.bhkw2018.de.