In den letzten Monaten haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen KWK-Einsatz aufgrund der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in erheblichem Umfang verändert. So müssen beispielsweise Betreiber von neu installierten KWK-Anlagen für den selbst genutzten Strom zumindest anteilig eine EEG-Umlage entrichten.
Dies ist nur eine markante Veränderung, die Auswirkung auf den KWK-Ausbau in Deutschland haben wird.
Bereits vor zwei Jahren wurde das Energiesteuergesetz verändert. Außerdem traten neue Vorgaben in Bezug auf die Anschlussbedingungen von KWK-Anlagen an das Mittelspannungsnetz in Kraft.
Die neuen Gesetze, die geplanten Gesetzesnovellen sowie die veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt werden zentrale Themen der 6. Jahreskonferenz "KWK 2014 - Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz" sein.
Neben diesen Veränderungen werden auch die technischen Möglichkeiten für eine verbesserte Flexibilisierung von KWK-Anlagen durch Wärme- und Stromspeicher im Rahmen des KWK-Branchentreffs thematisiert. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur KWK-Jahreskonferenz erwartet.
Weitere Informationen zur "KWK 2014", die am 24./25. September 2014 in Fürth stattfindet, können der hierfür erstellen Internetseite unter http://www.kwk2014.de entnommen werden.