Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:
- Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
- Einschränkung der jährlichen Förderung
- Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
- Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
- Neuregelung Kumulierungsverbot
- Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
- Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Informationen des BHKW-Infozentrums
Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlichen Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor“ veröffentlicht.
Ab Ende November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen werden.
Außerdem informiert der BHKW-Info-Newsletter über die Neuerungen.