Das neue KWK-Gesetz beinhaltet einerseits neue Fördersätze für KWK-Anlagen und andererseits auch neue Förder-Tatbestände. Hierzu gehören die Förderung von Kältenetzen sowie Wärmespeichern und Kältespeichern, sofern die Wärme bzw. Kälte aus KWK- bzw. KWKK-Anlagen stammt.
Sukzessiv wurden seit dem Inkrafttreten seitens der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die notwendigen Allgemeinverfügungen erlassen. Hierzu zählt die "Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt" (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) sowie die "Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für Speicher mit einem Volumen bis zu 5 Kubikmetern Wasseräquivalent" (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).
Das BHKW-Infozentrum berichtete bereits über diese am 06. August 2012 publizierten Allgemeinverfügungen sowie am 20. August 2012 über die Veröffentlichung des "Merkblattes zur Förderung von Wärmenetze und Kältenetze" (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).
Nun wurden die notwendigen Antragsformulare zur KWK-Förderung auf der Internetseite des BAFA (http://www.bafa.de/...) zur Verfügung gestellt.
Am 07. August 2012 wurde außerdem die für das Mini-KWK-Impulsprogramm wichtige "Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel" in einer aktuellen Version online gestellt. Mit einer nochmals aktualisierten Ausgabe dieser Liste kann in den nächsten Tagen gerechnet werden.
Das BHKW-Infozentrum rät allen BHKW-Betreibern in Bezug auf die Antragsformulare, die aktuellen Formulare von den BAFA-Seiten herunter zu laden und nicht auf ggf. nicht mehr aktuelle Formulare anderer Internetportale oder von Herstellern zurück zu greifen.
Aus diesem Grund können im umfangreichen Downloadbereich des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) auch nur die beiden Allgemeinverfügungen sowie Mekrblätter herunter geladen werden und nicht die KWK-Listen oder Formulare.