Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Die KWK-Gesetze 2016 und 2020 beschränken den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).
Nachdem der Quartalspreis im ersten und zweiten Quartal 2020 aufgrund der Frühjahrsstürme und des COVID-bedingten Lockdowns eingebrochen ist, zeigt sich der übliche Preis im vierten Quartal 2020 wieder in ähnlicher Höhe wie in den letzten Jahren – wenn man von dem Allzeithoch im vierten Quartal 2018 absieht.
Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen
Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 3,3 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).