Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass dies auch Auswirkungen hat auf den sogenannten "üblichen Preis", der gemäß KWK-Gesetz (KWKG) die Höhe der Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW bestimmt. Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Wert berechnet sich aus den Durchschnittswerten für Grundlaststrom (Baseload) des jeweils letzten Quartals.
Im zu Ende gegangenen vierten Quartal (Oktober bis Dezember) war der Grundlaststrom durchschnittlich 3,754 Cent je Kilowattstunde wert.
Weitere Informationen zum Verlauf des "üblichen Preises" bzw. des "KWK-Index" erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).