Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises
Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 3,58 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Juli bis September 2019.
Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).
Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen
Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 4,2 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).