So trat am 01. Januar 2012 mit dem EEG 2012 das für den erneuerbaren Energien-Bereich entscheidende Gesetzeswerk in Kraft. Für Biomasse-KWK sind im EEG erhebliche Veränderungen vorgesehen. In den nächsten beiden Jahrzehnten unterliegen alle biomassebetriebenen BHKW-Anlagen, die bis zum 31.12.2009 in Betrieb gegangen sind, den Bestimmungen des EEG 2009 und alle Anlagen, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb gehen, den Regelungen des EEG 2012.
Für neue Biomasse-Anlagen bedeutet dies zum Beispiel, dass Pflanzenöl-BHKW ab dem 01.01.2012 keine EEG-Vergütung mehr erhalten. Eine wahre Fülle an Veränderungen kommt auf die Biomasse-Branche zu, weshalb den Bestimmungen des EEG im Rahmen der am 17./18. Januar in Berlin stattfindenden Biomasse-KWK-Konferenz auch mehr als ein halber Konferenztag gewidmet wird .
Interessant werden für die KWK-Branche die nächsten Wochen. Neben der Novelle des KWK-Gesetzes scheint auch eine Reaktivierung der Mini-KWK-Förderung geplant zu sein. Klar ist seit heute, wie hoch der ins öffentliche Netz eingespeiste KWK-Strom aus BHKW-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung vergütet wird: der sogenannte KWK-Index, der auch als üblicher KWK-Preis bezeichnet wird, beträgt für das erste Quartal 2012 nach Angaben der Strombörse EEX 4,991 Cent/kWh.
Informationen über wichtige Veränderungen im Bereich der Blockheizkraftwerke (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) können insbesondere der Rubrik „Aktuelle Statements des BHKW-Infozentrums“ entnommen werden.