Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen Vortrag durch einen Juristen vor, der die rechtliche Konstellation sowie die aktuellen Rechtsprechungen für den Endanwender verständlich und praxisnah erläutert. Im Anschluß an diese von Fachanwälten gehaltenen Vorträge wird die ingenieurwissenschaftliche Sicht in Bezug auf die Anwendung der Rechtsthemen in der Praxis dargestellt. Außerdem werden am Ende des Workshops zwei Vorträge die Zählungen und Messungen nach EEG und KWK-Gesetz sowie eine Übersicht der erforderlichen Anmeldungen für BHKW-Anlagen behandeln.
Um möglichst viele Fragen zuzulassen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 25-30 Personen begrenzt.
Aufgrund des zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen KWK-Gesetzes 2016 fokussiert der erste Workshoptag der Veranstaltung am 08./09. März in Weimar besonders auf das KWK-Gesetz.
Der erste Workshop-Tag (08. März in Weimar) kann separat gebucht werden (http://www.bhkw-konferenz.de/...).