Allerdings könnten gemäß dem Bericht „Wiederentdeckt“ von Heidi Roider Lambda-1-Motoren in den nächsten Jahren wieder attraktiver werden für Anlagenbetreiber wie Stadtwerke und Energiedienstleister. Der Grund dafür findet sich in der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), in der erstmals ein Grenzwert für Methan festgeschrieben ist. Damit müssen sich Anlagenhersteller und -betreiber nun einem Problem annehmen, das lange nicht wirklich beachtet worden ist: dem Methanschlupf bei der Verbrennung des Erdgases. Gleiches gilt auch für Großmotoren, die mit mehr als 50 MW Feuerungswärmeleistung an einem Standort der 13. BImSchV unterliegen.
In dem gut recherchierten Bericht, der in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift „Energie&Management“ veröffentlicht wurde, werden die Aspekte für Lambda-1-Motoren anhand der Aussagen einiger Betreiber und des Online-Vortrages „KWK mit emissionsarmen Lambda-1-Motoren im Megawatt-Bereich“ dargestellt. Der Online-Vortrag wird am 23. April 2021 noch einmal als kostenloser Live-Vortrag des BHKW-Infozentrums angeboten.