Die Jahresmeldungen für das Jahr 2019 müssen nach dem KWK-Gesetz bis zum 31.03.2020 abgegeben werden.
Übersicht über negative Strompreise 2019
Das BHKW-Infozentrum hat Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz veröffentlicht. Im Beitrag "Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung" wird eine ausfüllbare Excel-Datei sowie eine pdf-Datei mit der Auflistung aller negativer Stundenkontrakte samt Nullwerte kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu negativen Strompreisen
Wer wissen will, wer was melden muss, sollte den FAQ-Bericht "Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?" zu Rate ziehen.
Ausführliche und aktuelle Statistiken und Fakten rund um negative Strompreise enthält der monatlich aktualisierte Bericht "Negative Strompreise – Fakten und Statistiken".