Oft gestaltet sich das schwieriger als gedacht, denn die technischen, administrativen und gesetzlichen Vorgaben sind nicht nur sehr komplex sondern verändern sich auch ständig.
Das Seminar „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ gibt neben den messtechnischen Grundlagen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Überblick über die derzeitigen Einspeisemodelle bei Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden. Dabei finden auch die Veränderungen im neuen Stromsteuergesetz und im KWKG 2020 Berücksichtigung.
Im Rahmen des Seminars werden anhand von zahlreichen Beispielen die unterschiedlichen Vorgaben nach dem EEG und dem KWKG herausgearbeitet. Kombinationen von unterschiedlichen Erzeugungsanlagen runden das Thema ab. Weiterhin wird intensiv auf die Besonderheiten bei der Abrechnung von sogenannten Mieterstrom-Konzepten eingegangen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, einen korrekten und abrechnungstechnisch sinnvollen Messaufbau zu erarbeiten bzw. zu bewerten. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Vorgaben für die messtechnische Erfassung der unterschiedlichen EEG-Umlagen.
Wichtige Fragestellungen sind insbesondere:
- Aufbau von Mieterstromkonzepten – Wer ist für welchen Zähler zuständig?
- Kombination von PV und BHKW – Welche Messkonstellationen müssen realisiert werden?
- Messung der Eigenstromverwendung wegen EEG-Umlage – was wird gefordert?
- Saldierung von Messwerten – Was ist bei einer Verwendung von RLM und SLP zu beachten?
- Welche neue Regelungen gelten nach dem MsBG für Smartmeter?
- Virtuelle Zähler und kaufmännisch-bilanzielle Verrechnung – Welche Regelungen existieren?
Das nächste Intensivseminar zum Thema „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ findet am 29. Januar 2020 in Münster statt. Am Tag vor dem Messkonzepte-Seminar findet am 28. Januar 2020 in Münster ein Intensivseminar zum Messstellenbetriebsgesetz und dem Rollout intelligenter Messysteme statt. Am 30. Januar 2020 findet ein Tagesseminar zur „EEG-Umlage für BHKW- und PV-Anlagenbetreiber“ statt.