Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob eine Einbaupflicht intelligenter Messsysteme angesichts der fehlenden Zertifizierung und bei Erzeugerzählern aufgrund der fehlenden Fernsteuerbarkeit besteht. Viele Fragestellungen und Definitionen scheinen noch ungeklärt.
Doch das nächste Datum des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) steht bereits an: Ab dem 1. April 2017 müssten personenbezogene Daten in einem Standard-Format verschlüsselt übertragen werden. Ohne zertifizierte Gateways ist dies aber in dieser Art nicht möglich.
Insgesamt dauert die Umstellung auf Smart-Meter sehr lange. Erst im Jahre 2032 soll diese in Deutschland abgeschlossen sein. In Norwegen wird der Wechsel zu den intelligenten Mess- und Zählsysteme bereits im Jahre 2019 realisiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird in Deutschland noch nicht einmal die automatisierte, sternenförmige Datenkommunikation zur Verfügung stehen. Damit wird frühestens ab dem Jahre 2021 gerechnet.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Weiterbildungen zum Messstellenbetriebsgesetz
Das Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum umfasst drei Veranstaltungen, die sich mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz auseinandersetzen. Insbesondere zu nennen ist das Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)- Das neue Grundgesetz des Messwesens“, welches am 20. Februar 2017 in Stuttgart stattfindet.
Das MsbG ist auch Thema des Intensivseminars „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“, welches u. a. am 16. Februar 2017 in Köln sowie am 31. Mai 2017 in Berlin angeboten wird.
Im Rahmen der großen BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2017“ am 4./5. April 2017 in Kassel wird ein praxisnaher Vortrag über die Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes für Betreiber von KWK-Anlagen stattfinden.