Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob eine Einbaupflicht intelligenter Messsysteme angesichts der fehlenden Zertifizierung und bei Erzeugerzählern aufgrund der fehlenden Fernsteuerbarkeit besteht. Viele Fragestellungen und Definitionen scheinen noch ungeklärt.
Unabhängig von der zeitlichen Verzögerung wird die Umstellung auf Smart-Meter sehr lange dauern. Erst im Jahre 2032 soll diese in Deutschland abgeschlossen sein. In Norwegen wird der Wechsel zu den intelligenten Mess- und Zählsysteme bereits im Jahre 2019 realisiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird in Deutschland noch nicht einmal die automatisierte, sternenförmige Datenkommunikation zur Verfügung stehen. Damit wird frühestens ab dem Jahre 2021 gerechnet.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Weiterbildungen zum Messstellenbetriebsgesetz
Das Weiterbildungsangebot von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum umfasst ein neu konzipiertes Seminar, das sich mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz auseinandersetzen.
Das Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)- Das neue Grundgesetz des Messwesens“ findet am 15. Januar 2018 in Stuttgart statt (https://www.bhkw-konferenz.de/...).
Das MsbG ist auch Thema des Intensivseminars „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“, welches am 27. September 2017 in Bonn sowie am 9. November 2017 in Berlin angeboten wird (https://www.bhkw-konferenz.de/...).