Um Konzepte einer Eigenstromversorgung realisieren zu können, müssen viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Die technischen, administrativen und gesetzlichen Vorgaben sind aber sehr komplex.
Noch komplexer wird es, wenn zusätzlich der Einsatz von Stromspeichern stärker in der Vordergrund rückt.
Viele Gesetze wie z. B. das KWK-Gesetz (KWKG 2016) oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wurden zum 1.1.2017 novelliert. Neue Gesetze wie das Strommarktgesetz, das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" oder das Messstellenbetriebsgesetz sind vor wenigen Monaten in Kraft getreten..
Das von BHKW-Consult angebotene Intensiv-Seminar „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ (https://www.bhkw-konferenz.de) vermittelt neben den messtechnischen Grundlagen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen einen praxisnahen Überblick über die derzeitigen Abrechnungsmodelle bei Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden.
In Abhängigkeit von den verschiedenen Auswahlparametern werden die unterschiedlichen Einspeisevarianten, der jeweilige Messaufbau sowie die Abrechnungsvorschriften erläutert.
Im Rahmen des Seminars werden anhand zahlreicher Beispiele die Unterschiede zwischen den Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG herausgearbeitet. Die Auswirkungen einer Kombinationen unterschiedlicher Erzeugungsanlagen sowie des Einsatzes eines Stromspeichers auf das Messkonzept runden das Thema ab.
Das am 16. Februar 2017 angebotene Seminar (https://www.bhkw-konferenz.de/...) soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzen, einen korrekten und abrechnungstechnisch sinnvollen Messaufbau zu erarbeiten. Das Intensivseminar am 16.02.2017 findet im Anschluss an einen zweitägigen Workshop "Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber" in Köln statt.