In diesem BMWi-Papier wird einerseits die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagene Klimaschutz-Abgabe für alte Kohlekraftwerke entschärft. Statt 22 Millionen Tonnen soll die neue Abgabe nur noch eine Kohlendioxid-Einsparung in Höhe von 16 Millionen Tonnen pro Jahr bewirken. Die entstehende Lücke von 6 Millionen Tonnen CO2 soll überwiegend durch einen verstärkten Ausbau der hocheffizienten und flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geschlossen werden.
Die verbesserte KWK-Förderung soll eine zusätzliche Kohlendioxid-Einsparung von 4 Millionen Tonnen erreichen. Die restlichen 2 Millionen Tonnen sollen durch klimaschonende Maßnahmen im Verkehrssektor erzielt werden.
Wie genau das neue KWK-Gesetz auf Basis dieser Vorgaben ausgestaltet wird, ist dem Papier nicht zu entnehmen. Diese Aufgabe dürfte das BMWi die nächsten Wochen beschäftigen. Es scheint sich aber nach Meinung von Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) zumindest herauszukristallisieren, dass die geplante Bestandsanlagen-Förderung lediglich erdgasbetriebenen KWK-Anlagen im Megawattbereich zu Gute kommen wird. "Bestehende Steinkohle-KWK-Anlagen scheinen von der Förderung im Bestandsschutz ausgenommen zu werden."
Durch die Anhebung der Förderung von derzeit rund 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro dürfte sich nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums die KWKG-Umlage von derzeit rund 0,25 Cent/kWh auf 0,75 Cent/kWh erhöhen.
Weitere Details und Prognosen zum Zeitplan der KWKG-Novelle enthält der Bericht "KWK-Ausbau soll zukünftig mit 1,5 Milliarden Euro gefördert werden" in der Rubrik "Aktuelles" des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).