Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Das oberste Ziel der Verordnung ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. Knapp 40 % der gesamten Endenergie wird in Gebäuden verbraucht. Der Gebäudesektor kann somit einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs leisten, dass betrifft einerseits die Gebäudehülle als auch die Haustechnik.
Als Messlatte für die Energieeffizienz nutzt die EnEV zwei Kriterien: den Jahres-Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.
Im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses am 23./24. Juni 2015 in Fürth werden die Bestimmungen der EnEV und des EEWärmeG sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für einen Mini-KWK-Einsatz Themen eines Fachvortrages sein. Weitere Informationen, das Programm und den Anmeldeflyer erhalten Interessierte unter http://www.mini-kwk-kongress.de/....
Die Veranstaltung "Mini-KWK 2015" wurde als Fortbildung für Energieberater zertifiziert. Im Rahmen der Listung als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes kann diese Veranstaltung mit 14 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.