Daher fördert das Bundesumweltministerium bereits seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung.
Zum 1. Januar 2015 tritt nun die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW in Kraft. Hierdurch werden die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.
Zukünftig besteht die Mini-KWK-Förderung aus drei Förderbausteinen. Die Basisförderung soll dazu beitragen, eine möglichst hohe Marktdurchdringung hocheffizienter und flexibler Mini-KWK-Anlagen zu erreichen.
Um Impulse für eine besonders effiziente Energiebereitstellung zu setzen, werden zwei zusätzliche Förderelemente eingeführt. Die Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ soll zum verstärkten Einsatz von Brennwertwärmetauschern in Mini-KWK-Anlagen beitragen. Die Bonusförderung "Stromeffizienz" soll dazu beitragen, verstärkt Mini-KWK mit besonders hoher Stromausbeute einzusetzen. Damit setzt die Mini-KWK-Richtlinie Impulse für die Weiterentwicklung und Markteinführung neuer Technologien mit hohen elektrischen Wirkungsgraden wie z.B. Brennstoffzellen.
„Der Förderbetrag für 2015 erhöht sich gegenüber der bisherigen Mini-KWK-Förderung um bis zu 160%“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Eine Mikro-KWK-Anlage mit 1 kW, die alle Bonusförderungen in Anspruch nehmen kann, erhält 3.515,- Euro.
Weitere Informationen zur Mini-KWK-Richtlinie finden Interessierte auf der Informationsseite zum Mini-KWK-Impulsprogramm unter http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de.
Anträge können ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) eingereicht werden.