Neue Konzepte zur Strom-Direktvermarktung und dem Verkauf von KWK-Strom an Mieter sollen die Einnahmesituation der Mini-BHKW verbessern. Teilweise sind diese aber verbunden mit einem erheblichen administrativen Aufwand. Aber: Welche Auswirkungen wird die neue EEG-Umlage auf diese Vermarktungskonzepte haben? Welche neuen Anforderungen an die Messung werden gestellt? Viele Fragen – gerade im Steuerrecht – sind komplex und müssen bei einem Projekt rechtzeitig beachtet werden. Erst vor wenigen Wochen wurde die Dienstvorschrift zur energiesteuerrechtlichen Bewertung der Eigenerzeugung veröffentlicht.
Auch das Mini-KWK-Impulsprogramm (http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de) wartet mit einigen Veränderungen zum neuen Jahr auf.
Auf Basis der Fragestellungen, die das BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) erreichen, wurde ein kompakter Mini-KWK-Kongress konzipiert, der die zentralen Themenfelder eines erfolgreichen Mini-BHKW-Einsatzes abdeckt.
Ziel des Mini-KWK-Kongresses (http://www.mini-kwk-kongress.de) ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Veränderungen bei der Projektplanung vorzubereiten und über neue Markt- und Technologietrends zu informieren.
Die Veranstaltung richtet sich an Stadtwerke, Architekten, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-/KWK-Betreiber, BHKW-Anbieter und -Betreiber, Energieagenturen, Contractoren, Energie- und Gasversorgungsunternehmen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle KWK-Interessierten.