Das KWK-Gesetz soll nach Information des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) anhand folgender Eckpunkte novelliert werden:
- Das künftige Ausbauziel für KWK wird als ein Anteil von 25 % an der thermischen Stromerzeugung festgelegt und nicht wie bisher an der gesamten Stromerzeugung.
- Die Stromerzeugung aus KWK soll stärker auf das Preissignal reagieren und somit flexibler werden. Damit dies möglich wird, sind größere Wärmespeicher erforderlich, um bei flexibler Stromerzeugung den gleichbleibenden Wärmebedarf decken zu können. Um dies zu erreichen, wird bei gleichbleibenden Fördersätzen das förderfähige Investitionsvolumen in Wärmenetze und Wärmespeicher erhöht.
- Hoch effiziente mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung, die in ihrer Existenz gefährdet sind, werden für einen begrenzten Zeitraum gefördert, um ihren Bestand zu sichern. Andernfalls würde die wieder getrennte Erzeugung von Strom und Wärme zu einer sinkenden Energieeffizienz und höheren Emissionen von Kohlendioxid führen.
- Bei bestehenden KWK-Anlagen wird mit dem Ersatz von kohlegefeuerten durch gasgefeuerte Anlagen und der moderaten Förderung von Gasneubauvorhaben eine erhebliche Minderung von Kohlendioxid erreicht. Dazu werden im Rahmen der KWK-Förderung 500 Mio. Euro bereitgestellt.
- Um den Minderungseffekt nicht zu konterkarieren werden bei der Förderung von Bestandsanlagen kohlegefeuerte Anlagen nicht einbezogen.
- Der Kostendeckel für die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung wird von derzeit 750 Mio. Euro (derzeit ausgeschöpft: 500 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr angehoben.
- Damit die gestiegenen Kosten nicht alleine von den Haushaltskunden und dem Mittelstand zu tragen sind, soll auf eine faire und gerechte Verteilung hingewirkt werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu gefährden.
Bereits im August 2015 könnte der erste Referentenentwurf des neuen KWK-Gesetzes vorliegen und das Gesetz nach der Sommerpause im September in den Bundestag eingebracht werden. Aufgrund der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU erscheint aber ein Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes erst im ersten Quartal 2016 wahrscheinlich.