Baden-Württemberg legt die Klimaschutz-Plus-Förderprogramme seit 2002 jedes Jahr im Frühjahr neu auf. Für jede eingesparte Tonne CO2 werden 50 Euro an Fördermitteln gezahlt. Gemeinnützige Vereine können 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, Kommunen 20 bis 35 Prozent und Unternehmen, Kirchen sowie Träger von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen 15 Prozent.
Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen, in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise und das Programm für Vereine. Alle drei sind unterteilt in CO2-Minderungsprogramm, Beratungsprogramm und ein Programm für innovative Modellprojekte.
Die Förderbedingungen wurden verschlankt, indem nachgeordnete technische Anforderungen an die förderfähigen Maßnahmen nur noch in den Antragsformularen zu finden sind. Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Homepage des Umweltministeriums. Für Fragen steht die L-Bank (Tel. (07 21) 1 50 – 16 00, klimaschutz-plus@l-bank.de) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie auch in dem Bericht unter http://www.bhkw-infozentrum.de/....
Die Klimaschutz- und Energieagentur weist darauf hin, dass die ersten EXCEL-Formulare zur Antragstellung in den drei CO2-Minderungsprogrammen (im allgemeinen wie kommunalen Teil und im Vereinsprogramm) fehlerhafte Witterungsfaktoren in den Basisangaben enthielten. Die Homepage zum Förderprogramm (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de) wurde am 13. Mai 2015 aktualisiert und enthält nun die Formulare mit den korrekten Witterungsfaktoren.