In den letzten Monaten häufen sich die Fragestellungen beim BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) betreffend der in § 35 Absatz 3 des neuen KWK-Gesetzes aufgeführten Übergangsbestimmungen.
Reicht eine alte BImSchG-Genehmigung aus, um die Übergangsregelung des KWKG 2016 nutzen zu können? Oder muss es eine neue BImSchG-Genehmigung bzw. eine verbindliche Bestellung sein? Was fordert die zuständige Behörde (BAFA)?
Diesen Fragen ist das BHKW-Infozentrum nachgegangen und hat in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen - FAQ“ auf der neuen Informationsseite zum KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de) einen Bericht zu den Übergangsbestimmungen des KWKG veröffentlicht.
Der aktuelle Bericht kann unter http://www.kwkg2016.de/... eingesehen werden.
Am 7./8. Juni 2016 findet außerdem in Kassel ein zweitägiger Workshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber statt (http://www.bhkw-konferenz.de)