Am 28. Dezember 2016 wurde das Änderungsgesetz zum KWKG 2016 sowie das EEG 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. Januar 2017 traten die neuen Gesetze in Kraft.
Mitte Mai 2017 wurde der Kabinettsentwurf der KWK-Ausschreibungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll spätestens Ende Juni beschlossen werden, damit die erste KWK-Ausschreibung bis zum 1. Dezember 2017 realisiert werden kann.
Praxisnah berichten die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offen gelegt.
Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehörten insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom sowie Mieterstromkonzepte. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016/2017) dokumentieren beispielhafte Berechnungen der KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in weiteren Referaten behandelt.
Bei den neuen Veranstaltungen ab Juni 2017 stehen die neuen Regelungen für die Ausschreibung von KWK-Anlagen im Leistungssegment von 1 MW bis 50 MW (KWK-Ausschreibungsverordnung) sowie die Verfahren zur Darlegung der Finanzierungslücke nach §20 und §24 KWKG (FW 704) im Fokus.
Die neue Veranstaltungsreihe ab Juni 2017 setzt auf dem Konzept der bisherigen Intensivseminar-Reihe auf und ergänzt diese durch die aktuellen Veränderungen der Gesetze, die Publikation der KWK-Ausschreibungsverordnung und den Erfahrungen mit dem neuen KWKG der letzten Monate. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter https://www.bhkw-konferenz.de/...