Ziel der Neuordnung ist u. a. die Eingrenzung der Stromsteuerbefreiung.
Abweichend von der bisherigen Gesetzesauslegung durch den Bundesfinanzhof (BFH) soll der räumliche Zusammenhang auf unmittelbar anliegende Gebäude und Grundstücke begrenzt werden.
Außerdem wurde ein Entwurf für die Energiesteuer-Transparenz-Verordnung (EnSTransV) veröffentlicht, die im Entwurf auch eine Anzeige- bzw. Erklärungspflicht für Betreiber kleinerer KWK-Anlagen vorsieht.
Einen Übersichtsbericht über die geplanten Veränderungen im Energie- und Stromsteuerbereich, die erhebliche negative Auswirkungen auf den Zubau von KWK- und EEG-Anlagen haben könnte, finden Sie in dem News-Bericht auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.
Der Direktlink zum Bericht „Neuregelungen der Energie- und Stromsteuer bedrohen KWK-Ausbau“ lautet https://www.bhkw-infozentrum.de/....
Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz am 19./20. April 2016 in Dresden (http://www.bhkw2016.de) werden die Neuerungen in einem Vortrag vorgestellt. Bis zur Jahreskonferenz sollen die neuen Regelungen bereits in Kraft getreten sein.