Aufgrund der Beschränkung der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung auf den Zeitraum der Abschreibung (AfA) kann sich die Wirtschaftlichkeit bestehender BHKW-Anlagen verändern.
Außerdem sind alle KWK-Anlagen - auch die bestehenden - bei der Abgabe der Energiesteuer-Rückerstattungs-Anträge für das Jahr 2012 wie Neuanlagen im Sinne des novellierten Energiesteuergesetzes zu werten. Daher muss eine Vielzahl zusätzlicher Unterlagen bei diesem Erstantrag beigefügt werden.
Das BHKW-Infozentrum informiert in speziellen Veranstaltungen über die neuen Steuer-Vorgaben für Blockheizkraftwerke (BHKW).
Intensivseminar zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz
In den letzten Monaten bereits vier Mal erfolgreich durchgeführt wurde das eintägige Intensivseminar "Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen".
Das Energie- und Stromsteuer-Seminar findet in einer Kleingruppe mit meist 15-25 Teilnehmern statt und richtet sich an Planern von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren. Die nächsten Termine finden am 13. Juni 2013 in Berlin, am 29. August 2013 in Leipzig sowie am 26. September 2013 in Stuttgart (http://www.bhkw-konferenz.de) statt.
Fachworkshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (2 Tage)
Außerdem wird das Thema "Energie- und Stromsteuer" in zwei Vorträgen im Rahmen des zweitägigen Workshops "Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen in der Praxis" intensiv behandelt.
Dieser Fachworkshop findet am am 27./28. August in Leipzig sowie am 24./25. September 2013 in Stuttgart statt (http://www.bhkw-konferenz.de).