Gemäß Bundeswirtschaftsministerium läutet das EEG 2017 die nächste Phase der Energiewende ein und vollzieht dabei einen Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden.
Aber welche Auswirkungen bringt die Gesetzesnovelle auf die dezentrale Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit sich?
Die zentralen Fragestellungen, die das neue EEG für Planer und Betreiber von Heizkraftwerken aufwirft, werden im Rahmen des achten KWK-Kongresses beantwortet. In vier Vorträgen werden die EEG-Thematiken behandelt. Prof. Dr. Martin Maslaton wird in einem Übersichtsvortrag die neuen Regelungen des EEG 2017 beleuchten.
Die Regelungen der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung sind Thema eines Vortrages, der von Dr. Markus Kachel (Becker Büttner Held Berlin) gehalten wird. Dabei wird auch auf den im Juni 2016 veröffentlichten Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen.
Dr. Steffen Herz (Von Bredow Valentin Herz Berlin) wird die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG für Stromspeicher-Projekte beleuchten. Inwiefern eine Flexibilisierung eine Chance für Biogas- und Biomethan-Anlagen darstellt, wird vom Referenten Uwe Welteke-Fabricius erläutert.
Die Jahreskonferenz „KWK 2016 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ (http://www.kwk2016.de) findet am 25./26. Oktober 2016 in Magdeburg statt. Zu diesem Kongress werden rund 120 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem KWK-Branchentreff rund 20 Aussteller vor Ort sein.
Am Tag nach der KWK-Jahreskonferenz findet am 27. Oktober 2016 das Intensivseminar „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“ (http://www.bhkw-konferenz.de) statt.