Die Komplexität der Energie- und Stromsteuerregelungen nimmt stetig zu. Hinzu kommt, dass Gesetze häufig novelliert und verändert werden.
Am 27. Juni 2019 wurde das "Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften" vom 22. Juni 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2019 S. 856-865) veröffentlicht. Am 4. Juli 2019 wurde auf Seite 908 im Bundesgesetzblatt die Bekanntmachung über das Inkrafttreten mit Wirkung zum 1. Juli 2019 veröffentlicht.
Aufgrund der ständigen Veränderungen geht schnell der Überblick verloren. Eine ausreichende Kenntnis der jeweiligen Durchführungsverordnungen und der Verwaltungspraxis ist für Planer und Betreiber von KWK-Anlagen jedoch unumgänglich, um kostenintensive Fehler zu vermeiden.
Auf vielfachen Wunsch bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum zusätzliche Termine für das Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ an.
Das nächste Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz für KWK-Anlagenbetreiber“ findet am 17. September 2019 in Frankfurt am Main statt.
Ein weiteres Seminar wird am 24. Oktober 2019 in Weimar angeboten.
Außerdem werden die Neuregelung ausführlich im Rahmen des zweitägigen Workshops „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber“ am 12./13. November 2019 bei Augsburg sowie in einem Vortrag im Rahmen des KWK-Jahreskongresses am 08./09. Oktober 2019 in Magdeburg thematisiert.
Intensiv auf die Administration des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes wird innerhalb des zweitägigen Seminars „Administration bei Anmeldung und Betrieb von KWK-Anlagen“ am 10./11. September 2019 in Potsdam eingegangen.