Inzwischen scheint sich nach Aussagen einiger Hauptzollämter und den Erklärungen zu den entsprechenden Formularen herauszukristallisieren, dass lediglich KWK-Anlagen, deren elektrische Bruttoleistung bis 50 kW beträgt, von der förmlichen Erlaubnis für eine Stromsteuerbefreiung befreit sind. Weitere wichtige und neue Themen stellen die pauschalierte Stromsteuerbefreiung bei der Nutzung von Strom für den Kraftwerks-Eigenbedarf sowie die Versorgererlaubnis dar.
Das Energie- und Stromsteuerseminar findet am 04. Dezember 2019 in Koblenz statt.
Referentenentwurf zum KWKG 2020
Außerdem wurde seit wenigen Tagen der Referenten-Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes publiziert. Die wichtigsten geplanten Veränderungen hat das BHKW-Infozentrum in dem Beitrag „KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor“ zusammengestellt.