Die Veränderungen des Energiesammelgesetzes betreffen auch das KWK-Gesetz. Im zweiten Vortrag der BHKW-Jahreskonferenz 2019 wird RA Ulf Jacobshagen von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) wichtige Aspekte des KWKG in der täglichen Praxis sowie der KWK-Ausschreibungen behandeln. Hierzu gehört auch das Kumulierungsverbot des KWK-Zuschlags mit Investitionsförderungen.
Insgesamt 17 Fachvorträge und eine Diskussionsrunde stehen auf dem Programm für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BHKW-Jahreskongresses. Die Pausen sowie die Abendveranstaltung ermöglichen den Teilnehmenden, neue Kontakte zu knüpfen und ausstellende Unternehmen zu besuchen.