Das BHKW-Infozentrum Rastatt hat am 14. Juli 2015 einen Übersichtsbericht mit dem Titel "Neues KWK-Gesetz nimmt Gestalt an" (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) auf seinen Informationsseiten veröffentlicht.
Es bewahrheitet sich nun, was sich in den letzten Monaten abgezeichnet hat:
• für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom erhalten KWK-Anlagenbetreiber höhere KWK-Zuschläge. Dies macht bis zu 2,6 Cent/kWh an Zusatzeinnahmen aus.
• für den KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhalten KWK-Anlagenbetreiber grundsätzlich keine KWK-Förderung mehr. Lediglich Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW sowie KWK-Anlagen in der stromkostenintensive Industrie erhalten KWK-Zuschläge u. a. für den selbstgenutzten KWK-Strom.
Mini-KWK-Anlagen profitieren zukünftig nicht mehr von der Möglichkeit einer Anlagen-Modernisierung. Brennstoffzellen verlieren ihre bisher gewährten Privilegien und werden zukünftig wie konventionelle KWK-Anlagen kategorisiert.
Der Bestandsschutz von erdgasbetriebenen KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung, die weder nach dem EEG gefördert werden, noch aktuell eine KWK-Förderung erhalten, wird eine finanziell gewichtige Rolle innerhalb des neuen KWK-Gesetzes einnehmen. In den Jahren 2016 bis 2019 ist für bestehende hocheffiziente KWK-Anlagen eine zeitlich befristete Förderung in Höhe von 1,6 Cent/kWh vorgesehen.
Neue kohlebefeuerte Heizkraftwerke erhalten keine KWK-Förderung mehr. Auch bei einer Modernisierung bestehender Kohle-KWK-Anlagen werden keine KWK-Zuschlagszahlungen mehr gewährt.
Weitere Informationen zum neuen KWK-Gesetz wie z. B. zu den Übergangsvorschriften bei einer Inbetriebnahme von KWK-Anlagen über den Jahreswechsel 2015/2016 können der Rubrik "Aktuelle Statements" (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) des BHKW-Infozentrums entnommen werden.
Das BHKW-Infozentrum befindet sich derzeit in der Restrukturierung. Mitte August werden die rund 3.000 Informationsseiten in neuem Layout und mit übersichtlicher Struktur veröffentlicht.