Durch das KWK-Gesetz werden in Deutschland fossil betriebene KWK-Anlagen gefördert. Diese erhalten über einen befristeten Zeitraum einen KWK-Zuschlag auf den produzierten KWK-Strom gezahlt.
Außerdem fördert das KWK-Gesetz den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie die Realisierung von Wärme- und Kältespeichern, sofern diese überwiegend mit KWK-Wärme betrieben werden. Auch KWK-Anlagen, die mit Biomasse betrieben werden, können die Wärmenetze und Wärmespeicher mittels KWK-Gesetz fördern lassen.
Für alle BHKW-Anlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt ab dem 19. Juli 2012 gelten nunmehr die Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes. Dazu gehören unter anderem höhere KWK-Zuschlagszahlungen. An den bisherigen Zuschlagszahlungen der bereits nach dem KWK-Gesetz 2009 in Betrieb genommenen BHKW-Anlagen ändert sich indes nichts.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) sowie auf unserenThemenseiten zur KWKG-Novelle und dem KWKG 2012.