Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz verändert sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Voraussichtlich bis Ende September 2016 wird das Bundeskabinett den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des KWK-Gesetzes vorlegen. Dieses könnte dann Ende Oktober den Bundestag passieren.
Aber welche Auswirkungen beinhalten die von der EU-Kommission eingebrachten Veränderungen auf die dezentrale Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?
KWK-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz 2016 (http://www.kwk2016.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt. Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2016. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen durch das Ausschreibungsverfahren eingegangen - und welche Auswirkungen diese haben könnten.
Die Jahreskonferenz „KWK 2016 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ findet am 25./26. Oktober 2016 in Magdeburg statt. Zu diesem Kongress werden mindestens 120 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem KWK-Branchentreff rund 20 Aussteller vor Ort sein.
Außerdem findet am 23. November 2016 in Berlin ein ganztägiges Intensivseminar zum neuen KWK-Gesetz statt (http://www.kwkg2016.de/...).