Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen
Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher.
Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen zukünftig Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen.
Neue Regelungen als Seminar- und Konferenz-Thema
Die neuen Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen sind Themenfelder neuer Intensivseminare von BHKW-Consult und der BHKW-Jahreskonferenz „BHKW 2018“.
Die neuen Intensivseminare zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 finden statt am 31. Januar 2018 in Berlin, am 22. Februar 2018 in Karlsruhe sowie am 12. September 2018 in Potsdam (https://www.bhkw-konferenz.de/...).
Die Jahreskonferenz „BHKW 2018 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ wird am 10./11. April 2018 im Kongresszentrum Dresden veranstaltet.